Natur Gemeinde Mönthal

 

Gemeindeversammlung

Allgemeines
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene und damit das oberste Organ der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Jeder in der Gemeinde wohnhafte Stimmberechtigte kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen.

Aufgaben
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in § 20 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) aufgelistet.

Termine Gemeindeversammlungen 2026
19. Juni 2026
13. November 2026

Gemeindeversammlung vom 14. November 2025 / Turnhalle Mönthal / 20.15 Uhr
Datum der Versammlung
Freitag, 14. November 2025
Protokoll

Das Protokoll kann am Schalter oder per E-Mail beantragt werden.

Traktanden

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 06. Juni 2025
  2. Genehmigung der Kreditabrechnung Hochwasserschutz Oberdorf
  3. Genehmigung eines Brutto-Verpflichtungskredites über Fr. 330‘000.00 für die Bestandesaufnahme der Kanalisation im Rahmen des GEP II
  4. Genehmigung des angepassten Gemeindevertrages mit der Gemeinde Remigen infolge kantonaler Schulgeldverordnung über die gemeinsame Führung der Primarschule und des Kindergartens
  5. Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 115 %
  6. Verschiedenes / Orientierungen / Umfrage
    - Orientierung über aktuelle Themen
    - Terminplan


Aktenauflage

Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden können von den Stimmberechtigten vom 31. Oktober bis 14. November 2025 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindekanzlei Mönthal eingesehen werden. 

Gemeindeversammlung vom 06. Juni 2025 / Brötliplatz Mönthal / 20.15 Uhr
Datum der Versammlung
Freitag, 06. Juni 2025
Einladung/Erläuterungen
Protokoll

Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Mönthal vom 06. Juni 2025 veröffentlicht. 

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08. November 2025 (Genehmigung)
2. Rechenschaftsbericht (Genehmigung)
3. Besoldung Gemeinderat / Anpassung auf die neue Amtsperiode (Genehmigung)
4. AEW Energie AG / Neuer Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung inkl. Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Beleuchtung (Genehmigung)
5. Jahresrechnung 2024 (Genehmigung)

Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Gemeindegesetz. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen und ihr vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2025

Verwaltung

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 166
5237 Mönthal

Tel. 056 284 14 73
gemeinde@moenthal.ch

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten
(ohne gesetzliche anerkannte Feiertage)

Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag geschlossen

 

Aktuelles