Es brennt, was tun?
Ruhe bewahren und Handeln:
- Feuerwehr alarmieren Notruf Nr. 118
- wer ruft an? Name
- wo brennt es? Ort, Strasse, Hausnummer
- was brennt? z.B. Küche, Wohnung, Keller, Dachgeschoss - Personen retten
- Türen schliessen (Ausbreitung von Rauch und Feuer verhindern)
- Brand bekämpfen mit Löschdecken, Wassereimern, Handfeuerlöschern
Feuerwehrpflicht
Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder Leistung des jährlichen Pflichtersatzes.