Feuerverbot in Wälder
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Es besteht grosse Waldbrandgefahr. Im Kanton Aargau wurde ein Feuerverbot in Wälder und an Waldrändern festgelegt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5.
Am 01. August ist das Abbrennen von Feuerwerk mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt.
Verhaltensregeln
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